Formulare


Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Beratung und Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte, weil Sie annehmen, sich anwaltliche Hilfe nicht leisten zu können. Vielfach besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe und/oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Auf den zugehörigen Links finden Sie hierzu allgemeine Hinweise, wer diese staatlichen Hilfen beanspruchen kann, welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen sowie das jeweilige Antragsformular mit den Ausfüllhinweisen.

  • Beratungshilfe
    Für die Beantragung von Beratungshilfe füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus und beantragen die Beratungshilfe vor dem ersten Beratungsgespräch direkt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Zu Ihrer ersten Beratung bei mir bringen Sie dann bitte die Bestätigung des Amtsgerichtes über die Gewährung der Beratungshilfe (Berechtigungsschein) im Original mit.
    Antrag auf Beratungshilfe auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz
  • Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
    Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung Ihres Anspruches können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Füllen Sie hierzu die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig aus und reichen Sie diese unterzeichnet im Original nebst aller erforderlichen Anlagen in meine Kanzlei. Fertigen auch Sie sich von dieser Erklärung eine Kopie für Ihre Unterlagen und senden Sie 1 Kopie hiervon auch für meine Handakte mit, da ich das Original beim Gericht für Sie einreichen werde.
    Formulare zur Prozesskostenhilfe auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz